
Die Konkursämter führen die Konkurse nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) durch.
Jeder Bezirksgerichtskreis bildet einen Konkurskreis. Der Konkursbeamte und sein Stellvertreter werden vom Obergericht auf die Dauer von vier Jahren gewählt.
Weitere Angaben zu den Rechtsgebieten finden Sie unter www.gerichte.lu.ch .
- Informationen zur Aufgabe/Organisation eines Konkursamtes
- Adressen
- Informationen zum Konkursverfahren
- Informationen für Arbeitnehmer
- Antworten auf häufig gestellte Fragen
- Formulare
Klicken Sie auf "Konkursämter" und Sie erhalten die gewünschte Adresse, Tel-Nr. und Fax-Nr.
