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Das Konkursamt

Aufgaben / Organisation

Die Konkursämter führen die Konkurse nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) durch.
Jeder Amtsgerichtskreis bildet einen Konkurskreis. Der Konkursbeamte und sein Stellvertreter werden vom Obergericht auf die Dauer von vier Jahren gewählt.
Weitere Angaben zu den Rechtsgebieten finden Sie unter www.gerichte.lu.ch .
Auf den folgenden Seiten finden Sie
-  Informationen zur Aufgabe/Organisation eines Konkursamtes
-  Adressen
-  Informationen zum Konkursverfahren
-  Informationen für Arbeitnehmer
-  Antworten auf häufig gestellte Fragen
-  Formulare

Kontakte

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